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Zeit
10. November 2010, 9.15 Uhr - ca. 17.30Uhr
Ort
Holiday Inn Frankfurt Airport-North Isenburger Schneise 40, Frankfurt
Tel. (0 69) 67 84-0
REFERENTEN
Jens-Hendrik IVENZ
Reinhard LUGERT
Matthias PETERI
alle Referenten sind Diplom-Finanzwirte, zuständige Zolltarifgutachter und Lehrende BWZ Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Dienstsitz Frankfurt am Main
IFS-THEMENSCHWERPUNKTE :
Einreihung in den Zolltarif von
Schuhen des Kapitels 64
Aufbau und Inhalt des Kapitels 64
Anwenden von Regeln für die zolltarifliche Einreihung (u.a. Ermittlung des Stoffs des Oberteils und der Laufsohle von Schuhen)
Erläuterung zolltarifrelevanter warenkundlicher Begriffe (Sportschuh/Trainingsschuh/Freizeitschuh)
Aktuelle Einreihungsbeispiele
Neueste Antidumpingregelungen
Vorstellung wichtiger Internetseiten / EZT - Online
Diskussion und Teilnehmerfragen
Behältnisse der Position 4202
Aufbau und Inhalt der Position 4202
Warenkreis und stoffliche Beschränkungen
Bestimmung der Außenseite von Behältnissen
Abgrenzung von Handtaschen zu anderen Behältnissen
Neuerungen und aktuelle Einreihungsbeispiele
Das Wesen der Verbindlichen Zolltarifauskunft
Vorstellung des Antragsverfahrens
Aktuelles und Ausblick,
Diskussion und Teilnehmerfragen,
Fragen zu mitgebrachten Warenmustern
HINWEIS
Dieses Spezialseminar soll dem Zollsachbearbeiter bzw. Praktiker intensive Kenntnisse zur Einreihung von Schuhen in den Zolltarif, das den Schwerpunkt des Seminars bildet, und grundsätzliche Bestimmungen sowie Neuerungen bei der Einreihung von Behältnissen in den Zolltarif vermitteln.
Bei dem ständigen Wandel der Mode und der Multifunktionalität verschiedener Waren (Freizeit-/ Trainingsschuhe, Time-Planer), ist es nicht immer eindeutig, wie diese Waren in den Zolltarif einzureihen sind. Regelmäßig werden Produkte gehandelt, die als Grenzfälle zu betrachten sind, da keine ausreichenden Definitionen bei der Einreihung in den Zolltarif vorhanden sind.
Dabei sind insbesondere Abgrenzungen im Bereich der Schuhe des Kapitels 64 von Bedeutung, da in diesem Bereich neue Antidumpingmaßnahmen bestehen. Anhand von ausgewählten Einreihungsbeispielen werden Ihnen die Referenten bei diesen beiden Warengruppen die Problemfälle aufzeigen, die neuesten Entscheidungen der EG erläutern und die Einreihung in den Zolltarif darstellen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit auf Teilnehmerfragen, insbesondere anhand von vorgelegten Waren, einzugehen.
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 410,- (plus 19% USt) bei Anmeldungen bis zum 20.10.2010 (= Frühbucher) bei später eingehenden Anmeldungen beträgt die Teilnehmergebühr EUR 460,- (plus 19% USt.). (Eingang der Anmeldung zählt). Ausführliche Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke sind im Preis enthalten.
ANMELDE- und RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Bitte melden Sie sich schriftlich per Fax oder e-mail beim IFS e.V. an.
Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir, nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer per Scheck oder Überweisung vorzunehmen. Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn (Zugang und der Tag des Seminars werden nicht mitgezählt), muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- (plus 19% USt.) erhoben werden. In diesem Fall wird der gegebenenfalls bereits bezahlte Kostenbeitrag abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird der Betrag nicht erstattet bzw. bleibt im vollem Umfang zur Bezahlung fällig; jedoch kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Sollte das Seminar aus wichtigem Grund seitens IFS e.V. abgesagt werden müssen, so erhalten Sie sofort den vollen Kostenbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sollten Rechnungsumschreibungen auf Grund fehlender Bestellangaben (falsche, unvollständige Firmenbezeichnung, fehlende Bestellnummern etc. ) notwendig werden, behält sich IFS vor eine Gebühr bis zu 15,-- Euro in Rechnung zu stellen.
Ort
Holiday Inn Frankfurt Airport-North Isenburger Schneise 40, Frankfurt
Tel. (0 69) 67 84-0








