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Zeit
30. November 2010, 9.30 Uhr - ca. 17.15 Uhr
Ort
Holiday Inn Frankfurt Airport-North, Frankfurt
REFERENTEN des Statistischen Bundesamtes
Matthias BAUMGART
Regierungsamtsrat, Eingangskontrolle, Mahnverfahren
Kornelia KREUZBERGER
Helpdesk, Erfassungsprogramm IDES und IDEV - Online-Anmeldeverfahren
Karl-Heinz PALMES
Regierungsoberamtsrat, Rechtsvorschriften, Methodik, Verarbeitung, Intra-/Extra-Handel, ATLAS
IFS-THEMENSCHWERPUNKTE
Allgemeine Kurzeinführung
Änderungen in den Schlüsselverzeichnissen
Warenverzeichnis, Länderverzeichnis, Geschäftsarten, Sonstiges
Extrastat
Erfahrungen im Umgang mit den neuen Extrastat-Verordnungen
Die statistischen Erhebungsmerkmale 2011
Statistik in ATLAS-Einfuhr und Ausfuhr
Ausfallkonzept ATLAS (Statistik)
Außenhandelsstatistik außerhalb von ATLAS
Statistik vs. Zoll Besonderheiten
Anwendung der Befreiungsliste
Neuerungen im Korrekturverfahren/Stornos in AES
Statistik bei Einziger Bewilligung
Intrastat
Erfahrungen und Umgang mit der neuen Intrastat-Durchführungsverordnung
Anhebung der Meldeschwellen 2011
Ausfüllanleitung 2011
Aktualisierung der Intrastat Guidelines
IDEV Internet Datenerhebung im Verbund
IDES Erfassungssoftware - Version 11.0
Die Beziehungen der Intrastat zur Umsatzsteuer
Neues aus dem Kontroll-/Mahnwesen
Intrastat in anderen EU-Ländern
Vereinfachungen
Aktuelles und Teilnehmerfragen
Änderungen aus Aktualitätsgründen vorbehalten
HINWEISE
Extrastat
Mit der automatisierten Weiterleitung der Ein- und Ausfuhrdaten in ATLAS an das Statistische Bundesamt erfüllen die Anmelder in der Regel auch ihre statistischen Meldeverpflichtungen. Die Nichtbeachtung der Statistikvorschriften kann jedoch die Zurückweisung einer ATLAS-Anmeldung zur Folge haben.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig die Beziehungen und Besonderheiten der Außenhandelsstatistik zu ATLAS und deren Vorgaben zu kennen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass auch bei ATLAS-Meldungen eine Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt besteht. Hier kann es vor allem bei rein statistischen Angaben häufig zu Rückfragen bei den Anmeldern kommen. Aber auch für das Ausfallkonzept, das Korrekturverfahren, Befreiungen und Vereinfachungen sowie insbesondere für die Behandlung von besonderer Waren- und Warenbewegungen können abweichende Regelungen bestehen.
Die neuen statistischen Regelwerke 2010 sind bereits auf die mit dem Modernisierten Zollkodex wirksam werdenden neuen Zollvorschriften abgestimmt. Wenngleich das geplante System für den Austausch von Statistikdaten zwischen den Mitgliedstaaten voraussichtlich nicht vor 2013 an den Start geht, so kommen schon jetzt Fragen zur künftigen Abwicklung der Extrastat auf. Hier ist insbesondere die statistische Vorgehensweise bei der Durchführung von Verfahren im Rahmen der Einzigen Zollbewilligung (aktuell und künftig) zu erwähnen. In diesem Kontext spielen die Angaben zum tatsächlichen Ausfuhrmitgliedstaat und zum tatsächlichen Bestimmungsmitgliedstaat (neu 2011) ein wichtige Rolle.
Intrastat
Auch im 19. Intrastat-Jahr sind wieder Änderungen zu erwarten, die sich auf die Auskunftspflicht und die Intrastat-Meldung auswirken. Mit den neuen Intrastat-Vorschriften (2010) wird mit Blick auf ein künftiges Einstromverfahren eine Verbesserung der Datenqualität angestrebt, gleichwohl sollen die Anmelder weiter entlastet werden. Eine Anhebung der Anmeldeschwelle im Jahr 2011 ist aufgrund der Absenkung des Abdeckungsgrades zumindest im Eingangsbereich denkbar.
Derzeit werden die Intrastat-Guidelines überarbeitet. Damit soll das Meldesystem noch besser veranschaulicht und die Anwendung der Vorschriften erleichtert werden. Die Änderungen hierzu werden vorgestellt.
Änderungen in der Methodik und in Codierungen tangieren zwangsläufig auch das Onlineverfahren IDEV-Internet Datenerhebung im Verbund sowie die IDES -Erfassungssoftware. Die Neuerungen zum Jahresbeginn sind zu beachten. Zum Korrekturverfahren sind ebenfalls Änderungen geplant.
Das Kontrollsystem der Intrastat ist immer noch für viele Anmelder wenig transparent. Es erscheint sinnvoll, sich über die aktuellen Prüfmechanismen zur Sicherstellung der Intrastat-Meldungen zu informieren. Dadurch können Unregelmäßigkeiten schneller erkannt und nachträgliche Meldungen unter Termindruck sowie Differenzen künftig vermieden werden.
Mit der geplanten monatlichen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) können die Steuerdaten effektiver zu statistischen Kontrollzwecken genutzt werden.
Limitierte Teilnehmerzahl !
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 490,- (plus 19% USt); bei Anmeldungen bis zum 10.11.2010 beträgt die Teilnehmergebühr EUR 450,- (plus 19% USt.) = Frühbucher. (Eingang der Anmeldung zählt). Ausführliche Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke sind im Preis enthalten. Zimmer sind im HIFAN zu 116,00 ¬ pro EZ/inkl. USt und Frühstück abrufbar.
ANMELDE-, ZAHLUNGS- und RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Bitte melden Sie sich schriftlich per Fax oder e-mail beim IFS e.V. an.
Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir, nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer per Scheck oder Überweisung vorzunehmen. Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn (Zugang und der Tag des Seminars werden nicht mitgezählt), muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- (plus 19% USt.) erhoben werden. In diesem Fall wird der gegebenenfalls bereits bezahlte Kostenbeitrag abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
Bei späterem Rücktritt wird der Betrag nicht erstattet bzw. bleibt im vollem Umfang zur Bezahlung fällig; jedoch kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Sollte das Seminar aus wichtigem Grund seitens IFS e.V. abgesagt werden müssen, so erhalten Sie sofort den vollen Kostenbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten Rechnungsumschreibungen durch den Besteller aufgrund falscher Meldedaten verursacht werden, behalten wir uns vor pro Korrektur 15,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Ort
Holiday Inn Frankfurt Airport-North, Frankfurt








