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Zeit
28. Januar - 01. Februar 2008, 8.30 h - ca. 18.00 h (Freitag ca. 14.00 h)
Ort
Favorite Parkhotel Mainz
Karl-Weiser-Str. 1, Im Stadtpark von Mainz
REFERENTEN
Marianne BAMBERGER
US-Excon, Beraterin US-Exportkontrollbestimmungen, München
Klaus JOHN
Rechtsanwalt, Referent Exportkontrollrecht, ZVEI, Frankfurt
Christoph MONREAL
Jurist, Eschborn
Hermann RUNTE
Jurist, Eschborn
Renate SCHLICHT
Diplom-Finanzwirt/in, Lehrende, Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt, Frankfurt
Joachim WAHREN
Diplom-Ingenieur, Eschborn
Näheres zu den Referenten können Sie gerne beim IFS e.V. 06131-222280 erfragen.
THEMENSCHWERPUNKTE
Kurze Einführung in das Exportkontrollrecht
Historische Entwicklungen und Zukunftsperspektiven
Bedeutung der internationalen Kontrollregime
Auswirkungen der UN-Embargos (insbes. IRAN)
Rechte und Pflichten beim Export / Eigenverantwortung der Unternehmen
Aktuelle Rechtsänderungen in der EU und national
Grundzüge des AWG, der AWV und der EG-Verordnung 1334/2000
Systematische Einordnung des Kriegswaffenkontrollrechts (KWKG)
Bedeutung der Frühwarnhinweise / TDO im Außenwirtschaftsverkehr / Antiterrorismusverordnung / Sanktionslisten
Genehmigungspflichten nach EG-Dual-use-VO und nach AWG/AWV
Für gelistete Dual-use-Güter und Rüstungsgüter der Kontrolllisten
Für nicht gelistete Güter (Unterrichtungsverfahren, Kenntnis, Frühwarnsystem)
Alle Allgemeinen Genehmigungen und Verfahrenserleichterungen
Restpflichten im EU-Binnenmarkt; der Weiterexport nach § 7 AWV
Einführung in die EU-Güterliste (Anhang I zur EG-Dual-use-VO ) und deutsche Ausfuhrliste (AL)
Praktische Arbeit mit der EU-Güterliste; die Auskunft zur Güterliste (AzG)
Ausfuhrverfahren nach dem Zollkodex / inkl. ATLAS
Grundbegriffe, Ablauf des Ausfuhrverfahrens, Ausfuhrpapiere, Ausfuhranmeldung
Beteiligte Behörden und ihre Aufgaben
Grundsätzliches zu und Verhalten bei Außenwirtschaftsprüfungen und Ermittlungsverfahren und Rechte und Pflichten der Beteiligten
US-Exportkontrollbestimmungen
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Umsetzung der neuesten Wassenaar-Beschlüsse
EAR, CCL, Reexporte (Teile, Software, Technologie)
Zusammenfassung / Fragen / Diskussion
Übungsbeispiele / Test / Teilnahmezertifikat
Änderungen aus Aktualitätsgründen vorbehalten
Hinweis
Dieser bewährte Exportkontrollrecht-Intensiv-Grundkurs richtet sich an alle Unternehmensmitarbeiter, die neu mit der Aufgabe der Ausfuhrkontrolle und der betriebsinternen Voraussetzungen betraut werden. Ebenfalls bietet er einen «General-Up-Date» für alle bereits mit der Materie Beauftragten.
Der Lehrgang soll insbesondere auch auf die praktische Abwicklung der Ausfuhr vorbereiten und bearbeitet intensiv die «Schnittstelle» zwischen Exportkontrolle und Ausfuhranmeldung. Ebenfalls wird auf den «Fall der Fälle» vorbereitet: Kenntnisvermittlung für die anstehende Außenwirtschaftsprüfung und eventuelle Ermittlungsverfahren.
Nicht fehlen werden Tipps zur Ablauforganisation im Unternehmen.
Gekennzeichnet ist dieser Lehrgang durch die Konzentration auf das Wesentliche.
Nicht die Theorie sondern nur die praktische Umsetzung in der Wirtschaft ist Grundlage dieses Lehrganges!.
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 1.380,- (plus 19% USt); bei Anmeldungen bis 4 Wochen vor Termin, beträgt die Teilnehmergebühr EUR 1.280,- (plus 19% USt.) = Frühbucherrabatt. Eingang der Anmeldung zählt. Ausführliche Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke sind im Preis enthalten. Übernachtungsmöglichkeiten (Zimmerkontingent) bestehen im Favorite Parkhotel Mainz - zum Preis von ca. 495,00 v. Sonntag-Freitag Frühstück/EZ/DU/WC/Tel/Ra/TV/ incl. Hallenbadbenutzung Sauna/Fitnessbereich.
Zimmerbuchungen - auch bei anderen Übernachtungswünschen - bitte über IFS vornehmen.
Bitte melden Sie sich schriftlich - am besten per Fax (0 61 31) 22 22 10 - beim IFS e.V. unter Angaben aller für eine Rechnungserstellung erforderlichen Daten an.
Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer per Überweisung vorzunehmen; spätester Fälligkeitstermin ist der Tag des Seminarbeginns.
Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) bis 20 Tage vor dem Seminarbeginn (Zugang und der Tag des Seminars werden nicht mitgezählt), muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,- (plus 19% USt.) erhoben werden. In diesem Fall wird der gegebenenfalls bereits bezahlte Kostenbeitrag abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet.
Bei späterem Rücktritt wird der Betrag nicht erstattet bzw. bleibt im vollem Umfang zur Bezahlung fällig; jedoch kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Sollte das Seminar aus wichtigem Grund seitens des Veranstalters abgesagt werden müssen, so erhalten Sie sofort den vollen Kostenbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten Rechnungsumschreibungen aufgrund fehlender Bestelldaten (Bestellnummer, falsche Firmenbezeichnung etc.) notwendig werden behält IFS e.V. sich vor eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Ort
Favorite Parkhotel Mainz
Karl-Weiser-Str. 1, Im Stadtpark von Mainz








