IFS All­ge­meine Anmelde-​​, Zah­lungs– und Rück­tritts­be­din­gun­gen:

Teil­nah­me­be­din­gun­gen und Hygie­ne­vor­schrif­ten

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren (Net­to­preise) der ein­zel­nen Kurse und Ver­an­stal­tun­gen ent­neh­men Sie bitte der jewei­li­gen Pro­gramm­aus­schrei­bung. Wir wei­sen dar­auf­hin, dass ver­schie­dene Ver­an­stal­tun­gen expli­zit für eine bestimmte Teil­neh­merk­li­en­tel aus­ge­schrie­ben sind und im Ein­zel­fall Bera­tern (Steuer– und Zoll­be­ra­tern, Juris­ten,  Rechts­an­wäl­ten und Unter­neh­mens­be­ra­tern) keine Teil­nahme zuge­sagt wer­den kann. Wir bit­ten hier um Ihr Ver­ständ­nis.

Fer­ner wei­sen wir dar­auf­hin, dass alle unsere Ver­an­stal­tun­gen selbst­ver­ständ­lich unter Ein­hal­tung stren­ger Hygie­ne­richt­li­nien (Corona, AHA-​​Vorschriften, Tem­pe­ra­tur­mes­sung, Mas­ken­pflicht etc.) statt­fin­den.

Anmel­de­be­din­gun­gen

Anmel­dun­gen wer­den nur in schrift­li­cher Form ent­ge­gen­ge­nom­men. Es zählt das Datum des schrift­li­chen Ein­gangs der Anmel­dung.
Für Teil­neh­mer, wel­che Anmel­dun­gen unter­neh­mens­po­li­tisch nicht per­sön­lich vor­neh­men dür­fen, bie­tet es sich an, bei ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen eine Platz­re­ser­vie­rung vor­zu­neh­men, um Fris­ten (Früh­bu­cher­ra­batte) zu wah­ren. Vor­re­ser­vie­run­gen kön­nen sei­tens IFS zur Frist­wah­rung zuge­las­sen wer­den.
In jeder Ver­an­stal­tung wer­den den Teil­neh­mern aus­führ­li­che Arbeits­un­ter­la­gen aus­ge­hän­digt, die auch zum Nach­schla­gen geeig­net sind.

Die Semi­n­ar­ge­bühr ent­hält regel­mä­ßig bei Tages­ver­an­stal­tun­gen Mit­tag­es­sen, Erfri­schungs– und Pau­sen­ge­tränke.

Zah­lungs– und Rück­tritts­be­din­gun­gen

Die Zah­lung der Teil­neh­mer­ge­bühr bit­ten wir nach Erhalt der Rech­nung unter Angabe der IFS-​​Rechnungsnummer per Über­wei­sung vor­zu­neh­men.
Die Teil­nah­me­ge­bühr ist VOR der Ver­an­stal­tung zuzüg­lich der aktu­el­len Umsatzsteuer/​Mehrwertsteuer z. Zt. 19% fäl­lig. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, bei nicht erfolg­ter Zah­lung der Teil­neh­mer­ge­bühr vor Ver­an­stal­tungs­ter­min, die betref­fen­den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen, bzw. nur gegen eine direkte Vor­ort­zah­lung zuzu­las­sen.

Erfolgt der Zah­lungs­ein­gang der Semin­ar­teil­nah­me­ge­bühr nach der durch­ge­führ­ten Ver­an­stal­tung, behält sich der Ver­an­stal­ter vor, gemäß fol­gen­der Tabelle Ver­zugs­ge­büh­ren bei Mah­nun­gen zusätz­lich zu erhe­ben:

Zah­lung erfolgt inner­halb:
14 – 30 Tage nach Ver­an­stal­tungs­ter­min = EUR 10,-
30 – 60 Tage nach Ver­an­stal­tungs­ter­min = EUR 15,-
60 Tage und mehr nach Ver­an­stal­tungs­ter­min = EUR 30,-

Erfolgt ein Rück­tritt (schrift­lich) bei 1 Tages­ver­an­stal­tung bis 14 Arbeits­tage vor der Ver­an­stal­tung (Zugang und der Tag des Semi­nars wer­den nicht mit­ge­zählt), wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von EUR 50 (plus 19% USt.) erho­ben.
In die­sem Fall wird der gege­be­nen­falls bereits bezahlte Kos­ten­bei­trag abzüg­lich die­ser Gebühr zurück­er­stat­tet.

Erfolgt ein Rück­tritt (schrift­lich) bei 2-​​Tagesveranstaltungen bis 14 Tage vor dem Semin­ar­be­ginn (Zugang und der Tag des Semi­nars wer­den nicht mit­ge­zählt), wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von EUR 80,- bzw. bei Tagun­gen, bei wel­chen eine Über­nach­tungs­ge­bühr inklu­diert ist, von 150,- (plus 19% USt.) erho­ben.

Erfolgt ein Rück­tritt (schrift­lich) bei Wochen­lehr­gän­gen 30 Tage vor dem Semin­ar­be­ginn (Zugang und der Tag des Semi­nars wer­den nicht mit­ge­zählt), wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von EUR 120,- (plus 19% USt.) erho­ben.
Bei jeweils spä­te­rem Teil­neh­mer­rück­tritt wird der Betrag nicht erstat­tet bzw. bleibt im vol­lem Umfang zur Bezah­lung fäl­lig; jedoch kann ein Ersatz­teil­neh­mer gemel­det bzw. ent­sandt wer­den.

Sollte das Semi­nar aus wich­ti­gem Grund (dienst­li­che Ver­pflich­tun­gen der Refe­ren­ten, Krank­heit der Refe­ren­ten, Orga­ni­sa­ti­ons­kon­flikte, etc.) sei­tens des Ver­an­stal­ters abge­sagt wer­den müs­sen, so erhal­ten Sie sofort den vol­len Kos­ten­bei­trag zurück­er­stat­tet. Wei­tere Ansprü­che kön­nen nicht gel­tend gemacht wer­den.

Die Teil­neh­mer sind ver­pflich­tet, die für die Rech­nung erfor­der­li­chen Daten voll­stän­dig und umfas­send zu über­mit­teln. Soll­ten Rech­nungs­um­schrei­bun­gen, auf Grund feh­len­der Bestel­lan­ga­ben (fal­sche, unvoll­stän­dige Fir­men– oder Kos­ten­stel­len­be­zeich­nung, feh­lende SAP-​​Nr.  etc.) not­wen­dig wer­den, behält sich IFS vor, eine Gebühr von  EUR 15,-  für Rech­nungs­kor­rek­tu­ren in Rech­nung zu stel­len.

Daten­schutz

Hier­mit machen wir Sie dar­auf auf­merk­sam, dass wir bei der Nut­zung unse­res Web­an­ge­bots per­sön­li­che Daten ins­be­son­dere beim Anmel­den zu Semi­na­ren und zum Bezie­hen der Abon­ne­ments elek­tro­nisch spei­chern und wei­ter­ver­ar­bei­ten. Diese Daten wer­den wir aus­schließ­lich zur Abwick­lung der Geschäfts­be­zie­hung mit Ihnen ver­wen­den und kei­nes­falls ohne Ihre Zustim­mung an Dritte wei­ter­ge­ben.

Urhe­ber­recht

Sämt­li­che von IFS e.V. her­aus­ge­ge­be­nen Arbeits– und Semi­nar­un­ter­la­gen (News­let­ter, Abon­ne­ments, Arbeits­un­ter­la­gen, Fall­bei­spiele, etc) unter­lie­gen dem Urhe­ber­rechts­schutz der Ver­fas­ser und des IFS e.V.  Ihre Wei­ter­gabe an Dritte ist nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung des jewei­li­gen Ver­fas­sers sowie des IFS  e.V.  erlaubt. Auch eine teil­weise Ver­viel­fäl­ti­gung, bzw. Nut­zung für Dritte ist ohne Rück­spra­che mit dem IFS e.V. unter­sagt.

Reine Pro­gramm­aus­schrei­bun­gen, Ein­la­dun­gen zu Semi­na­ren und Tagun­gen dür­fen selbst­ver­ständ­lich an Inter­es­sierte wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Rechts­ver­bind­lich­keit

Alle von IFS e.V. her­aus­ge­ge­be­nen Unter­la­gen (News­let­ter, Arbeits­un­ter­la­gen, Fall­bei­spiele, Lösun­gen etc) gleich von wel­chem Ver­fas­ser sie stam­men, ent­fal­ten keine rechts­ver­bind­li­che Wir­kung.

Ein­zig amt­lich her­aus­ge­ge­be­nen und als rechts­ver­bind­lich ver­öf­fent­lich­ten Tex­ten obliegt diese Rechts­wir­kung.

Hin­weis

Mit der schrift­li­chen Anmel­dung erkennt der Teil­neh­mer o.g. IFS-​​Anmelde-​​, Zahlungs-​​, Rück­tritts­be­din­gun­gen und Erklä­run­gen an. Der Anmel­der ver­si­chert die Mit­tei­lung der voll­stän­di­gen Rech­nungs­an­ga­ben.

Über­nach­tun­gen

Bitte neh­men Sie Ihre Zim­mer­bu­chun­gen direkt in dem jewei­li­gen Tagungs­ho­tel vor. Unter dem Stich­wort „IFS“ ist i.d.R. dort ein Zim­mer­kon­tin­gent bis vier Wochen vor der Ver­an­stal­tung zu Vor­zugs­kon­di­tio­nen reser­viert.
Bei Tagun­gen in dem IFS-​​Tagungsraum über­sen­den wir Ihnen gerne eine Hotel­liste von Mainz.

Anspruch bei Absage der Ver­an­stal­tung durch Ver­an­stal­ter:  Aus­schließ­lich Rück­er­stat­tung bereits gezahl­ter Gebüh­ren.

Gerichts­stand: Mainz