In Frankfurt am Main findet am 12. Dezember 2019 (9.15 h – 17.15 h) das 30. IFS-Jahresseminar statt, Themen, wie der Rückblick auf das Jahr 2019, Anpassung der Güterlisten (Übersicht zu den Beschlüssen der Nichtverbreitungs-Regime), Sachstand EG-Dual-Use-VO (Trilog-Verfahren), Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (Nebenfolgen), Ausführerbegriff im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht (Update), „Emerging Technologies“, US Secondary Sanctions, Handelsbeziehungen USA/China
sind u.a. Dauerbrenner
Das Ausmaß an Geschäftstätigkeiten von international handelnden Unternehmen auf schnellem Weg übers Internet, zu fremden Partnern in Länder und Regionen und mit neuen Produkten nimmt stetig zu. Gleichzeitig bestehen vor dem Hintergrund internationaler Konflikte Verbote und Beschränkungen im Außenhandel, die es unbedingt zu beachten gilt.
Bei allen Aktivitäten gilt es, rechtzeitig zu erkennen, welche Geschäfte welcher Überprüfung bzw. welcher Genehmigung bedürfen. Die zu beachtenden Rechtsvorschriften – gerade im Hinblick auf die weitreichenden Embargoregelungen – werden immer komplexer.
Das Seminar bietet eine Plattform zur praxisgerechten Orientierung in dem Spannungsfeld von rechtlichen Vorgaben, praktischen Verfahrensfragen, unternehmenspolitischen Interessen und betriebsinternen Zweckmäßigkeiten. Der zusammenfassende Überblick hilft zu erkennen, wo Sie stehen und wo ggf. Handlungsbedarf bestehen könnte. Grundkenntnisse im Exportkontrollrecht sind für eine Teilnahme an diesem Seminar sehr hilfreich.
Rückblick auf das Jahr 2019
AWV-Änderungen – Allgemeine Genehmigungen – Entwicklungen im Embargo-Recht (allgemeiner Überblick) – Aktuelle Rechtsprechung
Novelle der EG-Dual-Use-VO – Trilogverfahren zwischen Rat, KOM und EP
Sachstand zu den Beratungen in Brüssel (unter Vorbehalt)
Güterlisten-Revision
Jährliche Überarbeitung der Güterlisten in den internationalen Nichtverbreitungs-Regimen – Zusammenfassender Überblick
Ausführer im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht
ATLAS Release-Umstellung im September 2019 – bei Auseinanderfallen der Personen sind beide Ausführer in der Zollanmeldung anzugeben. Was bedeutet dies in der Praxis?
„Emerging Technologies“
Exportkontrollrelevanz von „aufkommenden Technologien“ – Herausforderungen in der praktischen Anwendung
US Secondary Sanctions
Bedeutung und Folgen für die Geschäftsanbahnung und –abwicklung
Handelsbeziehungen USA/China
Der Fall „Huawei“ – Auswirkungen auf die internationale „supply chain“
Zuwiderhandlungen gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen
Welche Nebenfolgen (Einziehung, Verfall) können einem Unternehmen bei Verstößen gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen drohen?
BREXIT – News – a never ending story
Sonstiges, Teilnehmerfragen und Diskussion – Änderungen vorbehalten
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Dr. Björn Griebel, Jurist
- Herr Dr. Thomas Jennen, Dr.-Ing.
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
- Herr Stephan Morweiser
- Frau Natalie Sporenberg, Diplom-Finanzwirtin
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
Hinweis
Nur noch wenige Plätze verfügbar.
Ort
Intercity Hotel Frankfurt-AirportAm Luftbrückendenkmal 1 / Cargo City Süd 1
60549 Frankfurt am Main