Außenwirtschaftsrechtliche Meldungen im Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland – brandaktuell

Wann und wie ist an die Bun­des­bank zu mel­den?

Ver­an­stal­tung am 27 Okto­ber 2022, 9.30 h – ca. 17.15 h in Mainz: Mel­dun­gen im Zah­lungs­ver­kehr und ihre Über­wa­chung ist für Unter­neh­men mit Außen­han­dels­ge­schäf­ten ein sehr ernst zu neh­men­des Thema, da hier die dau­ernde Über­wa­chung und Kon­trolle der Ver­wal­tung zur Ver­hin­de­rung von Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­run­gen ansetzt.
Lei­der sind das Mel­de­we­sen, die Vor­schrif­ten und anzu­wen­den­den For­mu­lare und Kodie­run­gen nicht selbst­er­klä­rend. Der Spe­zia­list und Trai­ner der Ban­ken für das Mel­de­we­sen ist für Sie und Ihre Fra­gen da. Er ist der Spe­zia­list auf die­sem Gebiet und hilft Ihnen bei all Ihren Fra­gen zu Mel­dun­gen wei­ter.

Bis auf einige Embargovorschriften/​Finanzsanktionen) ist der Zah­lungs– und Kapi­tal­ver­kehr frei. „Ein­zi­ger Preis“ die­ser Frei­zü­gig­keit sind die Mel­de­pflich­ten auf der Grund­lage des Außen­wirt­schafts­ge­set­zes (AWG) und der Außen­wirt­schafts­ver­ord­nung (AWV). Das Mel­de­sys­tem sieht dabei vor, dass grund­sätz­lich alle inlän­di­schen natür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen selbst mel­de­pflich­tig sind. Mel­de­stelle für die vor­ge­schrie­bene elek­tro­ni­sche Ein­rei­chung ist die Deut­sche Bun­des­bank.

Doch wie alles, was mit behörd­li­chen Mel­dun­gen zusam­men­hängt ist dies für den Anwen­der nicht selbst­er­klä­rend. Hier hilft Ihnen unser Fach­mann, den für Sie rich­ti­gen ein­fa­chen Mel­de­weg zu fin­den. Die Ein­hal­tung der Mel­de­vor­schrif­ten wird bei den Unter­neh­men im Rah­men geson­der­ter Außen­wirt­schafts­prü­fun­gen durch die Haupt­zoll­äm­ter und neu­er­dings auch durch die Bun­des­bank über­prüft. Trotz eini­ger Erleich­te­run­gen sind von Unter­neh­men auch im Waren­ver­kehr für bestimmte ste­tig zuneh­mende Waren­ge­schäfte mit dem Aus­land, wei­ter­hin Mel­de­pflich­ten zu beach­ten: z. B. Mel­dun­gen über Tran­sit­han­del und im sons­ti­gen Waren­ver­kehr sowie über For­de­run­gen und Ver­bind­lich­kei­ten gegen­über dem Aus­land u. a. aus Waren­lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen. Für die Mel­de­pflich­ten gilt: „Vor­sicht! Der Teu­fel steckt häu­fig im Detail.“

Rechts­grund­la­gen und Ziel der Mel­dun­gen, inkl. Defi­ni­tio­nen

Die Mel­de­ar­ten (Bestands– und Zah­lungs­mel­dun­gen) in der Neu­fas­sung der AWV und typi­sche Mel­de­feh­ler

Mel­de­pra­xis: Zah­lungs­mel­dun­gen für Unter­neh­men /​ Wor­auf muss ich ach­ten?

Zah­lun­gen im Waren­ver­kehr

  1. a.: Wel­che Waren­ge­schäfte sind mel­de­be­freit und wel­che Waren­ge­schäfte wei­ter­hin mel­de­pflich­tig? Zah­lun­gen aus Leis­tun­gen, die sowohl den Waren­ver­kehr als auch Dienst­leis­tun­gen betref­fen

Zah­lun­gen für Dienst­leis­tun­gen

  1. a.: Wie wer­den die Leis­tun­gen den Kenn­zah­len zuge­ord­net und ggf. auf­ge­glie­dert?

Zah­lun­gen im Kapi­tal­ver­kehr

  1. a.: Direkt­in­ves­ti­ti­ons­zah­lun­gen, Kre­dit­ar­ten, For­fai­tie­rung, Wert­pa­pier­ge­schäfte, Brut­to­mel­dung bei Erträ­gen, Finanz­de­ri­vate

Beant­wor­tung von Teil­neh­mer­fra­gen zu Zah­lungs­mel­dun­gen

Aktu­el­les, prak­ti­sche Übun­gen zur Ver­mei­dung typi­scher Mel­de­feh­ler

Nach– und Kor­rek­tur­mel­dun­gen, Aufbewahrung/​Verjährung/​Außenwirtschaftsprüfungen/​Ordnungswidrigkeiten

Aktu­el­les; Teil­neh­mer­fra­gen und Dis­kus­sion

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

Referent(en) die­ses Semi­na­res

  • Herr Peter Höf­lich

Hin­weis

Die­ses Semi­nar rich­tet sich haupt­säch­lich an Mit­ar­bei­ter der Geschäfts­be­rei­che Rechnungswesen/​Finanzen/​Beteiligungen sowie an sons­tige Mit­ar­bei­ter, die mit Außen­wirt­schafts­mel­dun­gen befasst sind. Es wird gezielt in einem klei­nen Teil­neh­mer­kreis abge­hal­ten, so dass viel Zeit für Übun­gen und Ein­zel­fall­be­spre­chun­gen besteht. Über­zeu­gen Sie sich selbst. Bei Über­nach­tungs­wün­schen bzw. Fra­gen zur Anreise rufen Sie uns bitte an.

Ort

IFS e.V.
Feld­berg­str. 23
55118 Mainz

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