IFS-Brennpunkt: EU-Dual-Use-VO (Recast) – exklusiv

NEU im Mai und Juni 2021 – „Brea­king News“ zur EU-​​Dual-​​Use-​​VO — Aktu­ell – „aus der Pra­xis für die Pra­xis“

Die Moder­ni­sie­rung des Export­kon­troll­sys­tems besteht haupt­säch­lich aus einer umfas­sen­den Aktua­li­sie­rung – ein­schließ­lich neuer und aktua­li­sier­ter Defi­ni­tio­nen – sowie der ver­stärk­ten Har­mo­ni­sie­rung des beste­hen­den Sys­tems, der Digi­ta­li­sie­rung des Lizenz­ver­fah­rens sowie einem ver­bes­ser­ten Infor­ma­ti­ons­aus­tausch inner­halb der Mit­glied­staa­ten.
Limi­tierte Teil­neh­mer­zahl!

Neue Export­kon­troll­vor­schrif­ten in Europa – Sach­stand – Inkraft­tre­ten – natio­nale Folge-​​Gesetzgebung

Am 25. März 2021 hat das Euro­päi­sche Par­la­ment mit 642 Stim­men bei 37 Gegen­stim­men und 9 Ent­hal­tun­gen den neuen Regeln über die Aus­fuhr von Dual-​​Use-​​Gütern aus der Euro­päi­schen Union zuge­stimmt.

Die Moder­ni­sie­rung des Export­kon­troll­sys­tems besteht haupt­säch­lich aus einer umfas­sen­den Aktua­li­sie­rung – ein­schließ­lich neuer und aktua­li­sier­ter Defi­ni­tio­nen – sowie der ver­stärk­ten Har­mo­ni­sie­rung des beste­hen­den Sys­tems, der Digi­ta­li­sie­rung des Lizenz­ver­fah­rens sowie einem ver­bes­ser­ten Infor­ma­ti­ons­aus­tausch inner­halb der Mit­glied­staa­ten.

Dar­über hin­aus ent­hält der neue Ver­ord­nungs­text die Ein­füh­rung eines auto­no­men EU-​​Mechanismus zur Kon­trolle des Exports von Cyber­über­wa­chungs­ge­gen­stän­den aus Men­schen­rechts­grün­den sowie einer koor­di­nier­ten Vor­ge­hens­weise bei natio­na­len Kon­trol­len nicht gelis­te­ter Güter (sog. „auf­kom­mende Tech­no­lo­gien“).

Bevor die Ver­ord­nung in Kraft tre­ten kann, muss sie noch vom Rat geneh­migt wer­den. Nach aktu­el­ler Pla­nung ist damit Ende April 2021 zu rech­nen.

Eine Ver­öf­fent­li­chung im Amts­blatt der EU in allen Amts­spra­chen der Mit­glied­staa­ten wird Ende Mai /​ Anfang Juni 2021 erwar­tet.

Nach dem Ver­ord­nungs­text tre­ten die neuen Bestim­mun­gen sodann 90 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung in Kraft, also Ende August /​ Anfang Sep­tem­ber 2021.

Sowohl die aktu­elle Rats­prä­si­dent­schaft (Por­tu­gal) als auch die Rats­prä­si­dent­schaft für das zweite Halb­jahr 2021 (Slo­we­nien) sind bestrebt, der expor­tie­ren­den euro­päi­schen Indus­trie recht­zei­tig Hand­lungs­emp­feh­lun­gen („gui­dance“) zur Anwen­dung der novel­lier­ten Vor­schrif­ten zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Pandemie-​​bedingt kann es hier jedoch durch­aus zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men.

NEU im Mai und Juni 2021 – „Brea­king News“ zur EU-​​Dual-​​Use-​​VO

Um Sie bis dahin auf dem Lau­fen­den zu hal­ten, wol­len wir über die Neue­run­gen in der euro­päi­schen Kern-​​Verordnung des Export­kon­troll­rechts, die vor­aus­sicht­lich Anfang Sep­tem­ber in Kraft tre­ten wird, und über die sich daran anschlie­ßen­den Fol­ge­än­de­run­gen im AWG und in der AWV schnells­tens und kom­pakt infor­mie­ren.

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

Referent(en) die­ses Semi­na­res

  • Herr Ste­fan Woll, Diplom-​​Finanzwirt
  • Herr Axel Krickow, Diplom-​​Finanzwirt

Hin­weis

Nach der Regis­trie­rung erhal­ten Sie einen Link für die Teil­nahme an der Schu­lung. Die Schu­lung fin­det in klei­nem Rah­men statt, damit die Teil­neh­mer auch aus­führ­li­che Gele­gen­heit für Fra­ge­stel­lun­gen haben. Bitte berück­sich­ti­gen Sie, dass unsere Dozen­ten ihr Wis­sen aus ers­ter Hand besit­zen!

Ort

ONLINE – über MS Teams

Info Bro­schüre

Down­load

Jetzt das Seminar anfragen