Die Modernisierung des Exportkontrollsystems besteht hauptsächlich aus einer umfassenden Aktualisierung – einschließlich neuer und aktualisierter Definitionen – sowie der verstärkten Harmonisierung des bestehenden Systems, der Digitalisierung des Lizenzverfahrens sowie einem verbesserten Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten.
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Neue Exportkontrollvorschriften in Europa – Sachstand – Inkrafttreten – nationale Folge-Gesetzgebung
Am 25. März 2021 hat das Europäische Parlament mit 642 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den neuen Regeln über die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern aus der Europäischen Union zugestimmt.
Die Modernisierung des Exportkontrollsystems besteht hauptsächlich aus einer umfassenden Aktualisierung – einschließlich neuer und aktualisierter Definitionen – sowie der verstärkten Harmonisierung des bestehenden Systems, der Digitalisierung des Lizenzverfahrens sowie einem verbesserten Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus enthält der neue Verordnungstext die Einführung eines autonomen EU-Mechanismus zur Kontrolle des Exports von Cyberüberwachungsgegenständen aus Menschenrechtsgründen sowie einer koordinierten Vorgehensweise bei nationalen Kontrollen nicht gelisteter Güter (sog. „aufkommende Technologien“).
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch vom Rat genehmigt werden. Nach aktueller Planung ist damit Ende April 2021 zu rechnen.
Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen Amtssprachen der Mitgliedstaaten wird Ende Mai / Anfang Juni 2021 erwartet.
Nach dem Verordnungstext treten die neuen Bestimmungen sodann 90 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, also Ende August / Anfang September 2021.
Sowohl die aktuelle Ratspräsidentschaft (Portugal) als auch die Ratspräsidentschaft für das zweite Halbjahr 2021 (Slowenien) sind bestrebt, der exportierenden europäischen Industrie rechtzeitig Handlungsempfehlungen („guidance“) zur Anwendung der novellierten Vorschriften zur Verfügung zu stellen.
Pandemie-bedingt kann es hier jedoch durchaus zu Verzögerungen kommen.
NEU im Mai und Juni 2021 – „Breaking News“ zur EU-Dual-Use-VO
Um Sie bis dahin auf dem Laufenden zu halten, wollen wir über die Neuerungen in der europäischen Kern-Verordnung des Exportkontrollrechts, die voraussichtlich Anfang September in Kraft treten wird, und über die sich daran anschließenden Folgeänderungen im AWG und in der AWV schnellstens und kompakt informieren.
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Referent(en) dieses Seminares
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
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