Bei den Meldungen zur Intrastat kommen auch im neuen Jahr immer wieder Fragen auf. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel mit der Umsatzsteuer und die Datenkontrolle/ Mahnwesen. Die Folgen der gesetzlichen Änderungen für die Intrastat werden ebenfalls erörtert.
Am 25. April 2024, 9.30 h –17.00 h, in Mainz werden anhand von Fallbeispielen die Intrahandelsstatistik und die aktuellen gesetzlichen Änderungen behandelt. Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick zur praktischen und einfachen Handhabung der Statistikmeldungen in den Unternehmen.
Die neuen Geschäftsarten und ihre Auswirkungen auf die Meldungen werden nebst dem Kontrollsystem ausführlich behandelt und mögliche Ursachen für Differenzen zwischen Steuer und Statistik aufgezeigt. Daneben wird auf die ebenfalls neuen Merkmale in der Verkehrsrichtung Versendung und die eingeschränkte Verdichtungsmöglichkeit thematisiert.
- Anwendung des Intrastat-Systems – Was verlangt die Statistik?
- Auskunftspflicht
- Befreiungen und Erleichterungen
- Kontrollsysteme und Sanktionen
- Nachträgliche Korrekturen
- Umgang und Hilfe bei Rückfragen und Mahnungen des Statistischen Bundesamtes
- Praktische Übungen in kleiner Runde anhand von vielen Fallbeispielen
- Teilnehmerfragen und Diskussion und Zertifikate
- Die Zusendung möglicher Bespiele vorab ist erwünscht
– Änderungen aus Aktualitätsgründen vorbehalten
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Matthias Baumgart
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz