Am 22.09.2020, 9.30 h – 17.15 h in Mainz bieten wir eine Update zu den aktuell gültigen Vorschriften zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen, deren Bedeutung im Wirtschaftsverkehr stetig zunimmt. Die Globalisierung des Welthandels und die politischen Verflechtungen und bi– sowie multlilateralen Abkommen erschweren es den Wirtschaftsbeteiligten ordnungsgemäße Handels und Nachweispapiere auszustellen. Das Seminar bietet Ihnen anhand vieler Beispiele die neuesten Bestimmungen richtig zu handhaben.
In Zeiten der Globalisierung des Welthandels und der Fertigung gewinnt die Ausstellung bzw. Verwendung von Lieferantenerklärungen zunehmend an Bedeutung. Mit einer Vielzahl von Partnerstaaten hat die Europäische Union Präferenzabkommen abgeschlossen, die Vergünstigungen für Ursprungswaren vorsehen.
Als Unions internes Nachweispapier über den Status der Ware, aber auch für nationale Handelsgeschäfte ist daher die Lieferantenerklärung nahezu unabdingbar.
Die im Rahmen der Pan-Euro-Med Zone erforderlichen „Kumulationsvermerke“ müssen bei der Ausstellung berücksichtigt werden.
Dieses Seminar verhilft sowohl den Ausstellern als auch den Nutzern dieser Papiere deren Bedeutung näher zu bringen. Anschaulich werden – auch für nicht exportorientierte Teilnehmer – die zu beachtenden Regeln und Formvorschriften anhand von Beispielen dargestellt.
Im Bereich „Konsequenzen“ wird auf die Risiken und Folgen von Falschausstellungen hingewiesen.
Veranschaulicht durch praktische Beispiele wird ein Prüfungsschema entwickelt und an die Hand gegeben mit dem Fehler vermieden werden können
Die Besonderheiten der Ursprungsregeln und der Dokumentationspflichten der neuen Abkommen werden eingehend besprochen.
Bedeutung und Risiken von Lieferantenerklärungen
Rechtsfolgen unrichtiger Ursprungsnachweise
Form der Lieferantenerklärung
- Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung
- Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung
- Lieferantenerklärung mit Kumulationsvermerk
- Ausfertigungsdatum
- rückwirkende Ausstellung
- elektronische Authentisierung
- Aufüllhinweise
Ursprungsregeln und betriebliche Organisation
Methodik der Ursprungsbestimmungen („roter Faden“/ Prüfungsschema)
Systematik und Merkmale der Ursprungsregeln
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch vollständige Erzeugung
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch ausreichende Be– und Verarbeitung
- Erwerb der Ursprungseigenschaft durch bilaterale, multilaterale bzw. paneuropäische und Pan-Euro-Med Kumulation
- Das Regionale Übereinkommen
- Auswirkungen BREXIT
- Besonderheiten Kanada und Japan
- Besonderheiten Singapur und Vietnam
Verbindliche Ursprungsauskünfte
Rechtsquellen und Aktuelles
Diskussion und Teilnehmerfragen sind ausdrücklich erwünscht,
ebenso wie Fragen im Vorfeld zur Anmeldung
Qualifiziertes Teilnahmezertifikat
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Dieter Beckmänning, Diplom-Finanzwirt
- Herr Volker Martin, Diplom-Finanzwirt
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz