Neben der Implementierung von Compliance-Standards müssen auch die Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde und die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens professionell gestaltet sein.
Nur wenn diese drei Räder ineinander greifen, ist ein Unternehmen auf der sicheren Seite
Das am 26./27. September 2019 (Donnerstag 9.30 h bis Freitag 14 h – inkl. Übernachtung) in Mainz neue IFS Seminar „Ausfuhrverfahren (ATLAS) und Exportkontrolle“ gibt Antworten auf Fragen zu Schnittstellen, informiert über Verfahrensfragen und weist auf unternehmerische Risiken hin.
Die Exportkontrolle wird zunehmend zu einer Rechtsmaterie mit „Haken und Ösen“. Sie befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen notwendigen sicherheitspolitischen Anforderungen, wirtschaftlichen Interessen und der Abwehr protektionistischer Einflüsse. Industrieunternehmen müssen auf „Compliance“ achten. Dabei sind sie auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden angewiesen. Nur wenn die interne Compliance alle Anforderungen der Genehmigungs– und Überwachungsbehörden kennt, kann sie bestmöglich auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sein. Nicht nur Rechtsvorschriften, sondern auch Verfahrensfragen spielen hier eine große Rolle. Viele Fallgestaltungen greifen ineinander.
Das neu gestaltete Seminar bietet eine solide Basis, wie folgt: ICP + ELAN K2 + ATLAS = ERFOLG !!!
- Compliance ist Chefsache – die Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen bei der Ausgestaltung und Verzahnung von genehmigungsrechtlicher Antragstellung und zollrechtlichem Ausfuhrverfahren
- Export– und Zollbeauftragte im Unternehmen – „gute Freunde sollt Ihr sein“
- IT-Verfahren ATLAS – Funktionsumfang und Teilnahmevoraussetzungen
- Zollrechtliche Verfahrenserleichterungen (Sachstand: Bewilligungen SDE)
- Überführung in das Ausfuhrverfahren (Automated Export System – AES)
- Körperlicher Warenausgang aus dem Zollgebiet der Europäischen Union und Erledigung des Ausfuhrverfahrens durch vertrauenswürdige Dienstleister
- Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren (Eingangs-/Ausgangs-SumA) – was hat das mit Exportkontrolle zu tun?
- Güterklassifizierung nach Exportkontrollrecht versus Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – eine Herausforderung der besonderen Art
- Elektronische Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen – Nutzung und Anmeldung von Auskünften zur Güterliste oder Nullbescheiden bei der Zollabwicklung – Nutzung von Sammelgenehmigungen und Allgemeinen Ausfuhr-Genehmigungen – Genehmigungs-/Unterlagencodierungen
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) und Exportkontrolle (ICP)
- Korrekte Anwendung der Beteiligtenkonstellationen (zollrechtlicher Ausführer, außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Anmelder, Vertreter, Subunternehmer, Empfänger, Endverwender)
- Besonderheiten im Warenverkehr mit UK nach dem BREXIT
- Unternehmerische Risiken im Bereich „Catch-All-Kontrollen“ und bei der Sanktionslistenprüfung
Sonstiges, Teilnehmerfragen und Diskussion – Änderungen vorbehalten
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
- Frau Natalie Sporenberg, Diplom-Finanzwirtin
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz