IFS bietet am 05. November 2026 einen zunächst einmaligen Fall-Workshop an, in dem die Themenbereiche Sanktionen, Dual-Use-Exporte und Technologietransfer aus unterschiedlichen Richtungen durch ausgewählte Experten beleuchtet werden sollen. Plätze sind limitiert. Vorkenntnisse erforderlich.
IFS bietet im November 2026 einen zunächst einmaligen Fall-Workshop an, in dem die Themenbereiche Sanktionen, Dual-Use-Exporte und Technologietransfer aus unterschiedlichen Richtungen beleuchtet werden sollen.
Die geopolitischen Entwicklungen lassen aus unserer Sicht eine isolierte Betrachtung bestimmter Themen nicht mehr zu.
Dual-Use-Exporte bewegen sich insbesondere vor dem Hintergrund sanktionsrechtlicher Entwicklungen heute in einem sehr deutlichen Spannungsfeld von Verboten und Genehmigungspflichten.
Ausfuhren nach China, die grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, können vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen sehr schnell unter Verbotsnormen fallen. Nichtgelistete Güter nach den Dual-Use-Vorschriften wiederum können im Sanktionskontext strengen Restriktionen unterliegen.
Die unternehmerische Compliance muss sektorübergreifend ausgestaltet sein und Sorgfaltspflichten in den Blick nehmen, die über das lange Jahre bekannte Maß hinausgehen.
Dies gilt nicht nur für Güterlieferungen, sondern auch für die Ausfuhr von Technologie, für Vermittlungshandlungen, für technische Unterstützung und für den Transfer von Finanzmitteln.
Die Dozenten werden anhand vorbereiteter Praxisfälle auf Problemstellungen hinweisen, die Zusammenhänge zwischen den Rechtsgebieten herausstellen und auf die Folgen bei Zuwiderhandlungen eingehen.
- Gegenüberstellung von Begrifflichkeiten (Verkauf, Ausfuhr, Ausführer, Lieferung, Verbringung, Durchfuhr, technische Unterstützung, technische Hilfe, Brokering, Vermittlungsdienste, Bereitstellen von Finanzmitteln)
- Dual-Use-Güter, Advanced Technologies, CHPL-Güter
- Catch-all-Klauseln
- Allgemeine Genehmigungen
- Übertragung/Bereitstellung von Technologie und Software
- Bereitstellungsverbote (mittelbar, unmittelbar)
- Dienstleistungen
- Zahlungsabwicklung von Auslandsgeschäften
- Risiko von Sanktionsumgehungen
- Best-Efforts-Klausel und No-Russia-Klausel
- Abgrenzung zum US-Recht
- Persönliche Verantwortung von handelnden Personen in der Exportwirtschaft
- Sorgfaltspflichten (Due-Diligence), Haftungsrisiken
- Compliance Programme
- Informationspflichten
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Nebenfolgen einer Zuwiderhandlung
- Herausforderungen in der Zollabwicklung
- Beschränkungen in der Logistik, Rolle von Transportunternehmen
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Dr. Adrian Jung, Jurist
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
Hinweis
Der Workshop richtet sich in erster Linie an Exportkontrollbeauftragte aus der Wirtschaft. An Beratungsunternehmen können leider keine Teilnehmerplätze vergeben werden.
Ort
IFS e.V. TagungscenterFeldbergstr. 23
55118 Mainz
Preis
Der Preis für das gesamte Seminar beträgt 790,00 € (plus 19% USt)Frühbucherrabatt
Wenn Sie bis zum 15.09.2026 buchen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 70,00 € auf das gesamte Seminar.