Sanktionslistenprüfungen – Pflichten eines jeden Unternehmens –

Sanc­tion Scree­ning all Ihrer Geschäfts­part­ner  — infor­mie­ren Sie sich über Ihre Pflich­ten und die Mög­lich­kei­ten der Arbeits­er­leich­te­rung

IFS-​​2-​​stündiges kos­ten­freies Informations-​​Webinar – (Online –  • am 06.10.2022 von 10 – 12 Uhr • am 10.10.2022 von 15 – 17 Uhr) für Sie zur Sicher­heit für die prak­ti­sche Arbeit.

Seit 2002 sind die Sank­ti­ons­lis­ten der EU, auch bekannt als „Sanc­tion Scree­ning“, „Geschäfts­part­ner­prü­fung“, „Terroristen-​​Listen“, „Embar­go­lis­ten“ etc. ein Instru­ment der EU, um Unter­stüt­zer von Ter­ro­ris­ten und ter­ro­ris­ti­scher Akti­vi­tä­ten, aber auch poli­tisch miss­bil­lig­ter Hand­lun­gen zu „bestra­fen“.

Die „Bestra­fung“ erfolgt durch die Auf­nahme von Per­so­nen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, sogar von Schif­fen und deren Ree­de­reien, in die Sank­ti­ons­liste. Diese Erfas­sung in der Sank­ti­ons­liste führt dazu, dass mit die­sen erfass­ten Per­so­nen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen kei­ner­lei Geschäft mehr getä­tigt wer­den darf. Die Auf­nahme von rus­si­schen Olig­ar­chen nebst hun­der­ter ihrer Toch­ter­un­ter­neh­men und  Betei­li­gun­gen (mit­tel­bare Bereit­stel­lung) betrifft Unter­neh­men mas­siv und brand­ak­tu­ell.

Ver­stöße gegen diese Vor­ga­ben wer­den in Deutsch­land gemäß §§ 17 und 18 AWG mit bis zu zehn Jah­ren Frei­heits­strafe geahn­det, wobei diese gesetz­lich zwin­gend nicht unter einem Jahr lie­gen darf.

  • Über­blick über die Vor­schrif­ten zur Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle der EU
  • Über­blick über die Vor­schrif­ten zur Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle der USA und Dar­stel­lung einer mög­li­chen Betrof­fen­heit
  • Straf­tat­be­stände des Außen­wirt­schafts­ge­set­zes (AWG)
  • Straf­tat­be­stände und Straf­maß­nah­men der US-​​amerikanischen Regie­rung
  • Wie kön­nen Unter­neh­men eine Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle umset­zen?
  • Wie inten­siv muss geprüft wer­den?
  • Wie muss eine Inhouse-​​Lösung aus­se­hen und was muss sie beinhal­ten?
  • Wel­che Alter­na­ti­ven haben Unter­neh­men, um die Anfor­de­run­gen einer Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle rechts­si­cher zu erfül­len?
  • Wie kön­nen sich Unter­neh­men absi­chern?
  • Wie kön­nen sich Unter­neh­men absi­chern?
  • Die Ver­an­stal­tung bie­tet neben dem Vor­trag­steil den Raum für Fra­gen und Dis­kus­sio­nen.

– Ände­run­gen aus Aktua­li­täts­grün­den vor­be­hal­ten –

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

Referent(en) die­ses Semi­na­res

  • Herr Klaus John, Rechts­an­walt, Part­ner John & Brun­nett RA Part GmbB

Hin­weis

Rechts­an­walt John hat die deut­sche Elek­tro­in­dus­trie bei The­men der Antiterroristen-​​VO, der Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle der EU sowie in den Dis­kus­sio­nen zu dem deut­schen Ansatz der Risi­ko­be­wer­tung bei Aus­fuhr­vor­gän­gen durch den Zoll ver­tre­ten.
Er ist ein aus­ge­wie­se­ner Ken­ner unter­neh­mens­in­ter­ner Abläufe und gestal­tet für glo­bale Unter­neh­men Lösun­gen zur Über­prü­fung und Über­wa­chung von Kun­den und Lie­fe­ran­ten, wes­halb er auch Ihre Fra­gen zu der Absi­che­rung Ihres Unter­neh­mens beant­wor­ten kann

Ort

ONLINE – über MS Teams

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