Die Kenntnis der aktuellen Ursprungsregeln ist eine maßgebliche Voraussetzung für die Ausstellung und Prüfung von Lieferantenerklärungen, EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen auf der Rechnung. Gerade diese Themen stehen gerne im Mittelpunkt von Betriebsprüfungen.
Von ca. 9.15 h bis ca 17.00 h wird gemeinsam mit den Teilnehmern werden Beispiele bearbeitet und der Umgang und die Arbeit mit den einzelnen Abkommen und Ihren Besonderheiten (online) geübt. Unterschiede der verschiedenen Rechtsgebiete zur Ursprungsfeststellung – „Made in…“ – Nicht-präferenzieller Ursprung – Präferenzursprung werden klar herausgearbeitet und abgegrenzt.Praxisorientierte Beispiele zeigen auch Neueinsteigern die Anwendung, sowie die konsequente Ausnutzung bestehender Spielräume der Präferenzregeln unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsauslegung auf.
Fehler bei der Präferenzkalkulation beziehungsweise der Einstellung und Verwendung von Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen können erkannt und vermieden werden
– Nicht – präferenzieller Ursprung nach UZK
– Lieferantenerklärung nach UZK-IA
– EUR.1, EUR-MED, A.TR.
– Ursprungserklärung auf der Rechnung
– Ursprungszeugnis
– Das Regionale Übereinkommen (RÜ)
– Kanada (CETA) / Japan
Einführung
- – Made in…“
- – Nicht-präferenzieller Ursprung
- – Präferenzursprung
- Übersicht über die geltenden Präferenzabkommen
- RÜ / Pan-Euro-Med Zone / SAP-Zone
- Präferenzgewährung bei der Einfuhr
Schwerpunkte
- Präferenzabkommen und deren Anwendungsvoraussetzungen
– im Warenverkehr in der paneuropäischen Zone (u.a. EU, Schweiz, Norwegen, Island, Türkei)
– im Warenverkehr in der Pan-Euro-Med Zone (u.a. Paneuropa + Färoer, Tunesien, Algerien, Marokko, Israel, Ägypten,
Libanon, Syrien, Palästinensische Gebiete)
– im Warenverkehr in der SAP-Zone (u.a. EG, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei
– im Warenverkehr im RÜ (Pan-Euro-Med + SAP + MD)
– im Warenverkehr mit Kanada (CETA)
– im Warenverkehr mit Japan
– und im Warenverkehr mit anderen Staaten (z.B. Mazedonien, Südafrika, Mexiko, Chile, Andenstaaten, Zentralamerika,
Entwicklungsländer und Südkorea)
- Methodik der Ursprungsbestimmung („roter Faden“/Prüfungsschema)
- Ursprungsregeln (u.a. vollständige Erzeugung, ausreichende Be– oder Verarbeitung, Kumulation, Territorialitätsprinzip,
Minimalbehandlung „draw-back“-Verbot) - Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 / EUR-MED/ A.TR. bzw. die Verwendung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung als Vereinfachung
- Arten und Bedeutung der Kumulationsvermerke
- Ursprungsregeln und betriebliche Organisation
- Präferenzkalkulation
- Die Bedeutung und Risiken der Lieferantenerklärung
- Rechtsfolgen unrichtiger Ursprungsnachweise, Vertrauensschutz
- Vereinfachungen (Ermächtigter Ausführer/ Registrierter Ausführer/Vorabstempelung)
- Verbindliche Ursprungsauskünfte
- Diskussion und Teilnehmerfragen
- Aktueller Ausblick auf geplante Neuerungen und Veränderungen
Verbindliche Ursprungsauskünfte
Rechtsquellen und Aktuelles – Diskussion und Teilnehmerfragen
ZERTIFIKAT
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Volker Martin, Diplom-Finanzwirt
- N.N.
Hinweis
Die Kenntnis der Ursprungsregeln ist eine maßgebliche Voraussetzung zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen, EUR.1 / EUR-MED und Ursprungserklärungen auf der Rechnung. Im Rahmen der Vereinfachung „Ermächtigter Ausführer (EA)“ bzw. „Registrierter Ausführer (REX)“ ist u.a. die Kenntnis des Präferenzrechtes Bewilligungsvoraussetzung. In diesem Grundlagenworkshop für Praktiker werden die zollpräferenzrechtlichen Ursprungsregeln im Warenverkehr (insbes. für Apparate, Geräte, Teile etc.) vorgestellt. Grundsätze der Ursprungsfeststellung im Unternehmen werden dargestellt und die Bedeutung und Risiken von Lieferantenerklärungen herausgearbeitet.
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz
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