17.10.2018, 9.30 h – 17.00 h in Mainz: erörtert unser Dozent, ein erfahrener Praktiker gemeinsam mit Ihnen die Grundlagen des US – Re-Exprotkontrollrechts und anhand von Beispielen üben Sie den Umgang mit den diversen amerikanischen Listen z.T. per Selbststudium.
In dieser Tages-Veranstaltung (9.30 h – 17.00 h) erhalten die Teilnehmer einen fundierten Einblick in das amerikanische Außenwirtschaftsrecht. Es werden einerseits die Grundlagen erläutert, andererseits auch die wichtigen speziellen Themen wie z.B. Software/ Verschlüsselung, Secondary Incorporation Principle vermittelt. Unserem Dozenten, einem erfahrenen Praktiker, ist es wichtig das Thema verständlich und praxisnah zu erklären und auch ausreichend Zeit für Fragen der Kursteilnehmer, die jederzeit gestellt werden können (auch im Vorfeld per Email), einzuplanen.
Dieser Basis-Workshop behandelt insbesondere folgende Themen:
– US-Exportkontrollrecht: Wann ist das US – Recht zu berücksichtigen?
– Systematik / Logik des US-Rechts (zuständige Behörden, Gesetze und Vorschriften, Güterlisten, License Exceptions)
– Neuerungen im US-Recht
– Software und Verschlüsselung
– Übungen und Fallbeispiele (OFAC „50% Regel“, De-Minimis-Regel, Genehmigungsfindung/Commerce Control List /Country Chart)
– Fragen, Diskussion
– Anerkanntes Teilnahmezertifikat
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Manuel Müller
Hinweis
Limitierte Teilnehmerzahl.
Ort
IFS e.V. TagungscenterFeldbergstr. 23
55118 Mainz