13.11.2018, 9.30 h – 17.15 h in Frankfurt: Die systematische Einreihung von Teilen und Zubehör von Maschinen, Apparaten und Geräten im Abschnitt XVI (Kapitel 84 und 85) des Elektronischen Zolltarifs (EZT) bereitet aufgrund der Komplexität und Unübersichtlichkeit der Rechtsvorschriften in der Praxis viele Schwierigkeiten.
Dieses Spezialseminar durchgeführt von Dozenten, welche sich maßgeblich mit der Thematik der Einreihung von Abschnitt XVI-Waren, Teilen und Zubehör befassen ist ein Muss für jeden, welcher in diesem Bereich tätig ist. Vorkenntnisse der Einreihungsgrundsätze sind unbedingt erforderlich.
Grundregeln für die Einreihung von Teilen in Abschnitt XVI des aktuellen EZT
- Abgrenzung zwischen Teilen und Zubehör
- Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI
- Einreihungsschema
Teil oder noch nicht zusammengesetzte Maschine
Erkennbarkeit von Teilen
Grundsatz der primären Zweckbestimmung
Teile von Multifunktionsmaschinen, Kombinationen und funktionellen Einheiten
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
Unvollständige, unfertige und rohe Teile
Neueste Rechtsprechung
Ausgewählte Beispiele (bitte ggf. vorab einreichen)
- LCD– und Plasma-Module
- Tintenpatronen, Tonerkartuschen
- Bestückte Leiterplatten
- CD-Laufwerke
- Kameramodule
- Prozessoren
- Gehäuse/Schränke
- Kleinteile, Bausätze, Werkzeuge
- Sonstige Teile von Geräten der automatischen Datenverarbeitung, Informationstechnik und Unterhaltungselektronik
Teilnehmerfragen und Diskussion
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Frau Astrid Enke, Diplom-Finanzwirt
- Herr Wolfgang Läpke, Diplom-Finanzwirt
Hinweis
Produktbeispiele, bitten wir schnellstmöglich einzureichen, damit wir sie aufnehmen können.
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz