Zolltarifliche Einreihung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie von chemischen Zubereitungen

Spe­zi­al­work­shop — KN 2022 — aktu­ell mit vie­len prak­ti­schen Fäl­len — limi­tierte Teil­neh­mer­zahl

Die­ses Spe­zi­als­e­mi­nar am 15.11.2022 über die „Zoll­ta­rif­li­che Ein­rei­hung von che­mi­schen und phar­ma­zeu­ti­schen Erzeug­nis­sen“ ist ins­be­son­dere für Teil­neh­mer gedacht, die in der Pra­xis mit der Ein­rei­hung von Waren aus den Kapi­teln 28 bis 30 und den Zube­rei­tungs­ka­pi­teln betreut sind. Der vor­he­rige Besuch der Ver­an­stal­tung „Der rich­tige Weg durch den Zoll­ta­rif­dschun­gel“ ist vor­teil­haft.

Anhand aus­ge­wähl­ter Bei­spiele (bevor­zugt vorab von den Teil­neh­mern ein­ge­reicht) wer­den Ein­rei­hun­gen von Erzeug­nis­sen der Kapi­tel 28 bis 30, aber auch der angren­zen­den Kapi­tel 31 – 38 dis­ku­tiert. Zusätz­lich wird auf die Abgren­zung zu wei­te­ren Kapi­teln ein­ge­gan­gen, die zu den drei „Che­mi­ka­lien und Arzneiwaren“-Kapiteln in Kon­kur­renz ste­hen kön­nen (z.B. die Zube­rei­tungs­ka­pi­tel 31 – 38). Wenn Semin­ar­teil­neh­mer kon­krete Bei­spiele anbie­ten kön­nen, so soll­ten diese dem IFS schon vorab über­mit­telt wer­den, damit sie in die Ver­an­stal­tung ein­ge­plant wer­den. Dies gilt ins­be­son­dere für Teil­neh­mer mit Inter­esse am Waren­kreis von Waren der Kapi­tel 31 – 38.

Ein­füh­rung, Rechts­grund­la­gen und Grund­re­geln für die Ein­rei­hung (KURZ)

Glie­de­rung und Auf­bau der che­mi­schen und phar­ma­zeu­ti­schen Kapi­tel 28 bis 30 (Schwer­punkt), sowie aus­ge­wähl­ter Kapi­tel des Abschnit­tes VI (Erzeug­nisse der che­mi­schen Indus­trie)  ) mit Schwer­punkt der che­mi­schen und phar­ma­zeu­ti­schen Kapi­tel 28 bis 30, sowie aus­ge­wähl­ter angren­zen­der „Zubereitungs“-Kapiteln, gege­be­nen­falls auf­grund von vorab Infor­ma­tio­nen der Teil­neh­men­den

Rele­vante Rechts­vor­schrif­ten (All­ge­meine Vor­schrif­ten und Anmer­kun­gen) KN 2022

Erläu­te­run­gen zur Kom­bi­nier­ten Nomen­kla­tur 2022

Abgren­zun­gen zu ande­ren Kapi­teln, ins­bes. der Zube­rei­tun­gen und Kunst­stoffe (31 – 38, 39)

Anhang 3 der Kom­bi­nier­ten Nomen­kla­tur „Liste P“ (zoll­freie phar­ma­zeu­ti­sche Stoffe)

Daten­bank Euro­päi­sches Zol­l­in­ven­tar che­mi­scher Erzeug­nisse (ECICS)

Die Ver­bind­li­che Zoll­ta­rif­aus­kunft

Aus­ge­wählte Fall­bei­spiele de Teil­neh­mer

Aktu­el­les, Recht­spre­chung, Teil­neh­mer­fra­gen und Dis­kus­sion

 

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

Referent(en) die­ses Semi­na­res

  • Herr Dr. Tim Lauß­mann, Diplom-​​Chemiker
  • Herr Dr. Mathias Ston­ner, Diplom-​​Chemiker

Hin­weis

Zur Teil­nahme an die­ser Ver­an­stal­tung ist es zweck­dien­lich für die Unter­neh­men einen Kol­le­gen aus der Zoll-​​/​Exportabteilung gemein­sam mit einem Kol­le­gen aus der Technik/​Labor/​Chemie zu ent­sen­den. Es hat sich gezeigt, dass eine enge Zusam­men­ar­beit die­ser Abtei­lun­gen unab­ding­bar ist.
Wir bit­ten die Teil­neh­mer um Vor­ab­zu­sen­dung von Fall­bei­spie­len und Fra­ge­stel­lun­gen. Wenn Sie aus dem Bereich der Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel etc. kom­men, bit­ten wir um einen kur­zen Hin­weis. Die Teil­neh­mer­zahl ist limi­tiert. Ver­trau­lich­keit ist selbst­ver­ständ­lich.

Ort

IFS e.V.
Feld­berg­str. 23
55118 Mainz

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