Zolltarifliche Einreihung von Polymeren, Halberzeugnissen und Waren des Kapitels 39

(nebst Mischun­gen, Zube­rei­tun­gen und Abgren­zung zu ande­ren Kapi­teln)

Die­ses Spe­zi­als­e­mi­nar am 21.09.2023 über die „Zoll­ta­rif­li­che Ein­rei­hung von Poly­me­ren, Hal­ber­zeug­nis­sen und Waren des Kapi­tel 39 “ ist für Teil­neh­mer der Kunst­stoff­in­dus­trie gedacht, die in der Pra­xis mit der Ein­rei­hung von Roh­stof­fen, Hal­ber­zeug­nis­sen, Folien, Beschich­tun­gen und sons­ti­gen Waren befasst sind.

Die­ses neue Spe­zi­als­e­mi­nar bie­tet Ihnen einen ver­tie­fen­den Ein­blick in die Ein­rei­hung der Pro­dukte des Kapi­tels 39.

Die Beson­der­hei­ten des Kapi­tels 39 bei der Ein­rei­hung von Mischun­gen, Copo­ly­me­ren, mehr­la­gi­gen Folien, Schläu­chen, Bau­ar­ti­keln und diver­sen Waren wer­den erläu­tert und geübt. Die Abgren­zung gegen andere Kapi­tel wie dem Kapi­tel 40, dem Kapi­tel 48 oder den Abschnit­ten XVI und XVII wer­den vor­ge­stellt. Die Ein­rei­hung von Kunst­stoff­wa­ren in Ver­bin­dung mit ande­ren Stof­fen (Holz, mine­ra­li­sche Stoffe, Glas­fa­sern, Car­bon­fa­sern) wird an Bei­spie­len geübt.

Wir bit­ten die Teil­neh­mer um Vor­ab­zu­sen­dung von eige­nen Fall­bei­spie­len und spe­zi­el­len Fra­ge­stel­lun­gen. Gestal­ten Sie Ihr Semi­nar.  Die Teil­neh­mer­zahl ist limi­tiert. Ver­trau­lich­keit selbst­ver­ständ­lich.

Aus­ge­wählte THE­MEN­SCHWER­PUNKTE

Ø Ein­füh­rung und Grund­re­geln für die Ein­rei­hung im Kapi­tel 39 (KURZ)

Ø Glie­de­rung und Auf­bau des Kapi­tels 39

Ø Rele­vante Rechts­vor­schrif­ten (All­ge­meine Vor­schrif­ten und Anmer­kun­gen)

Ø Erläu­te­run­gen zur Kom­bi­nier­ten Nomen­kla­tur

Ø Vor­be­rei­tete Übungs­bei­spiele der Dozen­ten

Ø Grund­la­gen der Poly­mer­che­mie (Gestal­tung abhän­gig vom Teil­neh­mer­kreis)

Ø Die Ver­bind­li­che Zoll­ta­rif­aus­kunft (EBTI-​​Datenbank)

Ø Aus­ge­wählte Fall­bei­spiele der Teil­neh­mer

Ø Aktu­el­les, Recht­spre­chung, Teil­neh­mer­fra­gen und Dis­kus­sion

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

    Referent(en) die­ses Semi­na­res

    • Herr Dr. Lud­ger Heiss, Diplom-​​Chemiker
    • Herr Dr. Mathias Ston­ner, Diplom-​​Chemiker

    Hin­weis

    Anhand vie­ler Bei­spiele – bevor­zugt vorab ein­ge­reichte „Ein­rei­hungs­wün­sche“ der Teil­neh­mer – wer­den die Grund­sätze der Ein­rei­hung geübt. Ins­be­son­dere bei Mischun­gen und Zube­rei­tun­gen gibt es häu­fig Unsi­cher­hei­ten und Abgren­zungs­pro­bleme zwi­schen den Kapi­teln des Zoll­ta­rifs. Las­sen Sie sich von Che­mi­kern und den erfah­re­nen Ein­rei­hungs­ex­per­ten erklä­ren, wie Sie zu einer siche­ren Ein­rei­hung in die Kom­bi­nierte Nomen­kla­tur kom­men.
    Von Vor­teil ist es, wenn grund­le­gende Kennt­nisse der Kunst­stoff­che­mie vor­han­den sind. Zur Ein­lei­tung wird es eine Vor­stel­lung der wich­tigs­ten kunst­stoff­che­mi­schen Begriffe geben, die für die zoll­ta­rif­li­che Ein­rei­hung von Bedeu­tung sind, so dass auch Ein­stei­ger an dem Semi­nar nutz­brin­gend teil­neh­men kön­nen. Nut­zen Sie die Chance Ihre Fra­gen mit den Spe­zia­lis­ten in klei­ner Runde zu klä­ren.

    Ort

    IFS e.V.
    Feld­berg­str. 23
    55118 Mainz

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