Compliance ist Chefsache – die Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen und der Geschäftsführung bei der Ausgestaltung und Verzahnung von genehmigungsrechtlicher Antragstellung und zollrechtlichem Ausfuhrverfahren ist im Brennpunkt der Außenwirtschaftsprüfung. Vermehrt treten durch die komplexe Ausgestaltung der Rechtsvorschriften Arbeitsfehler bei der richtigen Codierung in ATLAS auf, was zu Ahndungen durch die Strafverfolgungsbehörden führt und mit HAFTUNGSRISIKEN belastet ist. Dies wird zukünftig für Unternehmen ferner durch die Bestrebungen des Bundesjustizministeriums mit dem Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz (VerSanG) erhöht.
Das am 30. Juni / 01. Juli 2020 (9.30 h bis ca– 17.15 h, Tag 2: 8.30 bis ca 14 h) in Mainz neue IFS Seminar „Ausfuhrverfahren (ATLAS) und Exportkontrolle“ gibt Antworten auf Fragen zu Schnittstellen, informiert über Verfahrensfragen und weist auf unternehmerische Risiken, insbesondere auch die Haftung betreffend hin.
Der neu gestaltete Workshop bietet eine solide Basis für jeden Exporteur rechtskonforme Anmeldungen durch die Wahl der richtigen Unterlagen-Codierung zu erstellen.
- Compliance ist Chefsache – die Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen bei der Ausgestaltung und Verzahnung von genehmigungsrechtlicher Antragstellung und zollrechtlichem Ausfuhrverfahren
- Export– und Zollbeauftragte im Unternehmen – „gute Freunde sollt Ihr sein“
- IT-Verfahren ATLAS – Funktionsumfang und Teilnahmevoraussetzungen
- Zollrechtliche Verfahrenserleichterungen (Sachstand: Bewilligungen SDE)
- Überführung in das Ausfuhrverfahren (Automated Export System – AES)
- Körperlicher Warenausgang aus dem Zollgebiet der Europäischen Union und Erledigung des Ausfuhrverfahrens durch vertrauenswürdige Dienstleister
- Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren (Eingangs-/Ausgangs-SumA) – was hat das mit Exportkontrolle zu tun?
- Güterklassifizierung nach Exportkontrollrecht versus Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – eine Herausforderung der besonderen Art
- Elektronische Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen – Nutzung und Anmeldung von Auskünften zur Güterliste oder Nullbescheiden bei der Zollabwicklung – Nutzung von Sammelgenehmigungen und Allgemeinen Ausfuhr-Genehmigungen – Genehmigungs-/Unterlagencodierungen
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) und Exportkontrolle (ICP)
- Korrekte Anwendung der Beteiligtenkonstellationen (zollrechtlicher Ausführer, außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Anmelder, Vertreter, Subunternehmer, Empfänger, Endverwender)
- Besonderheiten im Warenverkehr mit UK nach dem BREXIT
- Unternehmerische Risiken im Bereich „Catch-All-Kontrollen“ und bei der Sanktionslistenprüfung
Sonstiges, Teilnehmerfragen und Diskussion – Änderungen vorbehalten
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
- Frau Natalie Sporenberg, Diplom-Finanzwirtin
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz
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