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Zeit
13. Februar 2008, 9.30 Uhr - ca. 17.15 Uhr
Ort
Hotel Holiday Inn Frankfurt Airport-North
Isenburger Schneise 40, Frankfurt
Tel. (0 69) 67 84-0
REFERENTEN
Dieter BECKMÄNNING
Volker MARTIN
beide Diplom-Finanzwirt (FH),
Tarifgutachter und Lehrende bei der
Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Frankfurt am Main,
IFS-THEMENSCHWERPUNKTE
- Lieferantenerklärung nach VO (EG) Nr. 1207/2001
- EUR.1, EUR_MED, A.TR.
- Ursprungserklärung auf der Rechnung
- Ursprungszeugnis
Einführung
Abgrenzung zwischen dem nichtpräferenziellen (außenwirtschaftsrechtlichen) und dem präferenziellen Ursprung
Übersicht über die geltenden Präferenzabkommen
Die neue Pan-Euro-Med Zone
Präferenzgewährung bei der Einfuhr
Schwerpunkte
Präferenzabkommen und deren Anwendungsvoraussetzungen
- im Warenverkehr in der paneuropäischen Zone
(EG, Schweiz, Norwegen, Island, Türkei)
- im Warenverkehr in der Pan-Euro-Med Zone
(Paneuropa + Färoer, Tunesien, Algerien, Marokko, Israel, Ägypten,
Libanon, Syrien, Palestinensische Gebiete)
- und im Warenverkehr mit anderen Staaten
(z.B. Kroatien, Mazedonien, Südafrika, Mexiko, Chile, Entwicklungsländer)
Methodik der Ursprungsbestimmung («roter Faden»/Prüfungsschema)
Ursprungsregeln (u.a. vollständige Erzeugung, ausreichende Be- oder Verarbeitung, Kumulation, Territorialitätsprinzip, Minimalbehandlung «draw-back»-Verbot)
Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 / A.TR. bzw. die Verwendung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung als Vereinfachung
Arten und Bedeutung der Kumulationsvermerke
Ursprungsregeln und betriebliche Organisation
Präferenzkalkulation
Die Bedeutung und Risiken der Lieferantenerklärung
Rechtsfolgen unrichtiger Ursprungsnachweise, Vertrauensschutz
Vereinfachungen (Ermächtigter Ausführer/ Vorabstempelung)
Verbindliche Ursprungsauskünfte
Diskussion und Teilnehmerfragen
Aktueller Ausblick auf geplante Neuerungen und Veränderungen
HINWEIS - Ziel des Spezialseminares
Die Kenntnis der Ursprungsregeln ist eine maßgebliche Voraussetzung zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001, EUR.1 / EUR-MED und Ursprungserklärungen auf der Rechnung. Im Rahmen der Vereinfachung «Ermächtigter Ausführer» ist u.a. die Kenntnis des Präferenzrechtes Bewilligungsvoraussetzung. In diesem Grundlagenworkshop für Praktiker werden die zollpräferenzrechtlichen Ursprungsregeln im Warenverkehr (insbes. für Apparate, Geräte, Teile etc.) vorgestellt. Grundsätze der Ursprungsfeststellung im Unternehmen werden dargestellt und die Bedeutung und Risiken von Lieferantenerklärungen herausgearbeitet.
Gemeinsam mit den Teilnehmern werden Beispiele bearbeitet und der Umgang und die Arbeit mit den Abkommen geübt.
Des weiteren werden die Chancen und Risiken, sowie die Regeln der neuen Pan-Euro-Med Zone dargestellt.
Praxisorientierte Beispiele zeigen auch Neueinsteigern die Anwendung, sowie die konsequente Ausnutzung bestehender Spielräume der Präferenzregeln unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsauslegung auf.
Fehler bei der Präferenzkalkulation beziehungsweise der Einstellung und Verwendung von Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen können erkannt und vermieden werden.
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 450,- (plus 19% USt); bei Anmeldungen bis zum 20.01.2008 beträgt die Teilnehmergebühr EUR 400,- (plus 19% USt.). (Eingang der Anmeldung zählt). Ausführliche Arbeitsunterlagen, Mittagessen, Erfrischungs- und Pausengetränke sind im Preis enthalten.
ANMELDE- und RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Bitte melden Sie sich schriftlich per Fax oder e-mail beim IFS e.V. an.
Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir, nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer per Scheck oder Überweisung vorzunehmen. Erfolgt ein Rücktritt (schriftlich) bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn (Zugang und der Tag des Seminars werden nicht mitgezählt), muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- (plus 19% USt.) erhoben werden. In diesem Fall wird der gegebenenfalls bereits bezahlte Kostenbeitrag abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird der Betrag nicht erstattet bzw. bleibt im vollem Umfang zur Bezahlung fällig; jedoch kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden. Sollte das Seminar aus wichtigem Grund seitens IFS e.V. abgesagt werden müssen, so erhalten Sie sofort den vollen Kostenbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sollten Rechnungsumschreibungen aufgrund fehlender Rechnungsangaben / Bestellnummern etc. durch den Besteller veranlasst werden, behält sich IFS vor jeweils 15,- Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden
Ort
Hotel Holiday Inn Frankfurt Airport-North
Isenburger Schneise 40, Frankfurt
Tel. (0 69) 67 84-0








