Das vielfältige Angebot von Waren zur Raumgestaltung ist unbegrenzt, weswegen gerade in diesen Warenbereichen die tarifliche Ansprache von Gegenständen schwierig und die Abgrenzungen von Funktion, stofflicher Beschaffenheit etc. eine wahre Herausforderung ist.
Im Seminar am 31. Januar 2019 (9.30 h – 17.00 h) wird anhand von aktuellen Beispielen die Einreihung derartiger Waren grundsätzlich und praxisnah anhand vieler Muster dargestellt. Dabei wird insbesondere Wert auf die zolltarifliche Abgrenzung zwischen den verschiedenen Bereichen gelegt.
Was sind Ziergegenstände im Sinne des Zolltarifs?
- Wann liegt ein Gebrauchswert vor?
- Das Produktionsprinzip des Zolltarifs und seine Abweichungen
- Einreihung von Ziergegenständen nach ihrer stofflichen Beschaffenheit
- Wie wird der charakterbestimmende Stoff ermittelt, wenn die Ware aus mehreren Stoffen besteht?
- Spezielle Positionen für Dekorationsgegenstände, wie
– Bilddrucke, Zeichnungen, Gemälde oder Collagen
– Modelle
– Antiquitäten - Haushaltsartikel oder Waren zur Verwendung bei Tisch? Die Auslegung der verschiedenen Begriffe.
- Sonstiges:
- aktuelle Einreihungsergebnisse
- Einreihung der von den Teilnehmern präsentierten Warenmuster
- Aktuelle RECHTSPRECHUNG
- Diskussion und Teilnehmerfragen
- Qualifiziertes anerkanntes Teilnehmerzertifikat
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Frau Maren Roeder, Diplom-Finanzwirtin
- Herr Andreas Lentz, Diplom-Finanzwirt
Hinweis
Bitte bringen Sie zur Veranschaulichung Ihre aktuellen Musterbeispiele (mindestens 2) mit, damit wir diese als Anschauungs– und Lehrmaterial verwenden können. Auch Bilddateien können gerne vorab eingereicht oder mitgebracht werden.
Ort
Fleming’s Hotel FrankfurtPoststr. 6 or 8
60329 Frankfurt am Main